Ratgeber · Förderung

Förderung für
Sanierung.

Bei Renovierung und Sanierung lassen sich Bund, Land und Finanzamt beteiligen. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Wege im Kreis Stuttgart: KfW, BAFA, die Landesförderung in Baden-Württemberg und den Steuerbonus. Wir sind Ausbaubetrieb, keine Förderberatung. Den Antrag begleitet Ihr Energieberater, wir liefern die Handwerksleistung und die nötigen Nachweise.

Stand Juni 2026 · Angaben ohne Gewähr · keine Rechts- oder Förderberatung

Die vier Wege im Überblick

  • BAFA-Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an Hülle und Technik (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG EM).
  • KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss, vor allem für die Sanierung zum Effizienzhaus.
  • Landesförderung Baden-Württemberg über die L-Bank, ergänzend zu Bundesmitteln.
  • Steuerbonus nach §35a und §35c EStG, ohne Antrag, direkt über die Steuererklärung.

1. BAFA: Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Die BAFA fördert einzelne energetische Maßnahmen, etwa die Dämmung von Wand, Dach und Boden, neue Fenster oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist in aller Regel die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und die Antragstellung vor Auftragsvergabe. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien auf bafa.de.

2. KfW: Kredit zum Effizienzhaus

Wer umfassend saniert und ein Effizienzhaus-Niveau erreicht, fördert das meist über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Auch Einzelmaßnahmen lassen sich über Kreditvarianten finanzieren. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank und setzt die Bestätigung eines Energieberaters voraus. Details unter kfw.de.

3. Baden-Württemberg: L-Bank und kommunale Programme

Das Land ergänzt die Bundesförderung über die L-Bank, etwa mit Programmen für Wohneigentum und altersgerechten Umbau. Dazu kommen kommunale Zuschüsse, die je nach Stadt und Gemeinde im Kreis Stuttgart unterschiedlich ausfallen. Ein Blick auf die Seite Ihrer Stadt lohnt sich.

4. Steuerbonus: §35a und §35c EStG

Auch ohne Förderantrag lässt sich sparen. Nach §35a EStG sind 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerleistungen absetzbar, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung per Überweisung. Material zählt nicht mit, deshalb weisen wir Lohn und Material auf der Rechnung getrennt aus. Bei umfassender energetischer Sanierung am selbst genutzten Eigenheim kommt §35c EStG in Frage: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt, bis zu 40.000 Euro je Objekt. Beide Wege schließen sich gegenseitig und eine gleichzeitige Förderung aus. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der gültige Gesetzestext und die Auskunft Ihres Steuerberaters.

Wie wir dabei helfen

  • Saubere Nachweise: Rechnungen mit getrenntem Lohn- und Materialanteil, damit der Steuerbonus funktioniert.
  • Fachgerechte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, damit Förderbedingungen eingehalten werden.
  • Abstimmung mit dem Energieberater: Wir liefern Aufmaß, Produktdatenblätter und Fachunternehmererklärungen.

Planen Sie eine Badsanierung oder Altbausanierung? Sprechen Sie uns früh an, dann lässt sich die Reihenfolge von Antrag und Ausführung sauber planen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Förderprogramme ändern sich laufend. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Förderstelle und ziehen Sie für steuerliche Fragen einen Steuerberater hinzu.

Häufige Fragen.

Welche Förderung gibt es für eine Sanierung?+
Für energetische Maßnahmen gibt es Zuschüsse der BAFA und Kredite der KfW (Programme der BEG). Baden-Württemberg ergänzt das über die L-Bank. Für reine Handwerkerleistungen ohne Energiebezug greift der Steuerbonus nach §35a EStG.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?+
Die BAFA gibt direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Die KfW fördert vor allem über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, besonders für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Kann ich Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?+
Ja. Nach §35a EStG sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und unbare Zahlung. Material zählt nicht mit. Angaben ohne Gewähr.
Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?+
Für die meisten KfW- und BAFA-Programme zur energetischen Sanierung ja. Für den Steuerbonus nach §35a EStG nicht.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?+
In der Regel vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss des Vertrags. Ein zu früher Vorhabenbeginn kann die Förderung ausschließen.

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Erzählen Sie uns kurz, was Sie vorhaben. Wir stimmen die Ausführung so ab, dass Förderung und Steuerbonus sauber zusammenpassen, und liefern die nötigen Nachweise.

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