§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen BAU TEAM (Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG siehe Impressum; nachfolgend „Auftragnehmer") und einem Auftraggeber über die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Innenausbau, insbesondere Maler-, Trockenbau- und Bodenarbeiten, überwiegend als Subunternehmerleistungen für Bau- und Handwerksunternehmen. Zulassungspflichtige Gewerke nach Anlage A der Handwerksordnung (Fliesen-, Stuckateur- bzw. Gipser- und Schreinerarbeiten) werden, soweit der Auftragnehmer nicht selbst über die erforderliche Eintragung verfügt, ausschließlich über Partnerbetriebe mit eigener Meister-Eintragung in die Handwerksrolle koordiniert.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden diese AGB nicht einbezogen; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB unmittelbar (siehe ergänzend § 13 Verbraucherhinweis).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Soweit die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) zwischen den Parteien ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wird, gilt sie in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung ergänzend; in diesem Fall gehen Regelungen der VOB/B den Regelungen dieser AGB im Konfliktfall vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Geltungsdauer von 30 Kalendertagen ab Erstellung, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als Vertragsangebot. Die Annahme durch den Auftragnehmer erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 3 Leistungsumfang und Aufmaß
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie aus dem im Vorfeld der Beauftragung erstellten Aufmaßprotokoll.
(2) Das Aufmaßprotokoll ist Vertragsbestandteil und dokumentiert insbesondere Flächen- und Mengenermittlung, Bestandssituation, Spezialanforderungen (z. B. Q3/Q4-Spachtel, F30/F90-Brandschutz, Akustikmaße nach DIN 4109), Logistikhinweise sowie etwaige Vorgewerksmängel.
(3) Leistungen, die im Aufmaßprotokoll oder im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Nachträge bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
(4) Maßgeblich für die Abrechnung ist das nach Abschluss der Arbeiten gemeinsam erstellte Schlussaufmaß.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung:
- Eine geräumte und besenreine Baustelle.
- Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarer Entfernung.
- Lager- und Verkehrsflächen für Material und Werkzeug.
- Sanitäranlagen für die Mitarbeiter.
- Pläne und Genehmigungen, soweit für die Ausführung erforderlich.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über baulich relevante Bestandstatsachen (z. B. Asbest, PCB, Schimmel) sowie über Sicherheitsvorschriften der Baustelle zu informieren.
(3) Verstöße gegen Mitwirkungspflichten berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Ausführungsfristen sowie zur Berechnung von Mehrkosten.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
(2) Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks, Lieferengpässe oder vergleichbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Ausführungsfristen entsprechend ihrer Dauer.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufmaß und vereinbartem Einheitspreis bzw. nach pauschaliertem Festpreis.
(2) Der Auftragnehmer weist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer aus. Sämtliche im Angebot und in Rechnungen genannten Preise verstehen sich daher als Endpreise ohne Umsatzsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsziele:
- Abschlagsrechnungen nach Bautenstand: zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
- Schlussrechnung nach Abnahme: zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
(4) Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Diese Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt förmlich. Bei Vereinbarung der VOB/B richtet sich die Abnahme nach VOB/B § 12. Der Auftragnehmer lädt in Textform zur Abnahme ein, sobald die Leistung im Wesentlichen fertiggestellt ist.
(2) Mängel werden im Abnahmeprotokoll erfasst; unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber, die Abnahme zu verweigern; in diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer zur unverzüglichen Nachbesserung.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz Fertigstellung und Setzung einer angemessenen Frist ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung mit Ablauf dieser Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), im Übrigen 2 Jahre. Wird die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart, gelten die dort geregelten Fristen (4 Jahre bei Bauwerken nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B).
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch fest verlegte Einbauten bereits wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
§ 11 Datenschutz
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Hinweise für Verbraucher
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gegenüber Verbrauchern werden die vorstehenden AGB nicht einbezogen; es gelten ausschließlich die nachstehenden Hinweise sowie die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
(1) Gewährleistung
Für Mängel an Bauwerken gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die gesetzlichen Mängelrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) bleiben uneingeschränkt erhalten.
(2) Verzugszinsen
Gegenüber Verbrauchern berechnen wir bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB findet keine Anwendung.
(3) Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einem Aufmaßtermin in Ihrer Wohnung) oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular), steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BAU TEAM, Inhaber Armen Petrosian, Bohnapfelweg 16, 70437 Stuttgart, Telefon +49 176 35367106, E-Mail info@bauteam-stuttgart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: BAU TEAM, Inhaber Armen Petrosian Bohnapfelweg 16 70437 Stuttgart E-Mail: info@bauteam-stuttgart.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ________________________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________________ Name des/der Verbraucher(s): _________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________________ Datum: _________________ (*) Unzutreffendes streichen.
(4) Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Stand: KW 19 / 2026.