● Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Kreis Stuttgart · Baden-Württemberg
Blog · KW 19 / 2026
№ 06 / Praxis · DIN 18534 · DIN VDE 0100-701

Bad-Renovierung
im Bestand.

Eine Bad-Sanierung wirkt einfach. Bis sich beim Aufmaß zeigt, dass die Decke 28 mm aus dem Lot ist, der Estrich nicht belegreif ist und der Abfluss fünf Zentimeter zu hoch sitzt. Wer die folgenden sieben Punkte vor dem Aufmaß klärt, spart sich später den Streit um Mehrkosten.

№ 06 / Praxis · DIN 18534 7
BAU TEAM · 12 Min Lesezeit · Aktualisiert KW 19 / 2026 · Bezug Fliesen, Abdichtung, Trockenbau · → Fliesen

Auf einen Blick

  • Bestandsdecke und ihre Belastungsgrenze klären, bevor Material gerechnet wird. Holzbalkendecke = halbes Gewicht, halbe Auswahl.
  • Aufbauhöhe Estrich plus Abdichtung plus Fliese realistisch ansetzen, sonst klemmt die Tür.
  • Abflusshöhe und Sammlerlage prüfen. Eine 5-cm-Differenz entscheidet zwischen Standardlösung und Schlitz im Boden.
  • Elektrik nach DIN VDE 0100-701 mit Schutzbereich 0/1/2 planen, vor dem Fliesen.
  • Lüftung sauber dimensionieren. Querlüftung nur bei zwei wirklich öffenbaren Außenfenstern.
  • Abdichtung W3-I bzw. W2-I nach DIN 18534 ist Pflicht, nicht Option.
  • Schallschutz zur Wohnungstrennwand klären. Eine harte Sanitärinstallation an dünner Bestandswand wird zur Lärmquelle.

Wir sanieren in Stuttgart, Esslingen und Ludwigsburg pro Jahr rund 25 Bestands­bäder. Je älter das Gebäude, desto mehr Punkte sind vor dem Aufmaß zu klären. Eine Sanierung in einem Stadthaus von 1958 unterscheidet sich grundlegend von einer in einem Neubau aus 2018. Hier die sieben Punkte, an denen wir Erstgespräche und Aufmaß­termine systematisch entlangführen.

1. Bestandsdecke und Belastungsgrenze

Die zulässige Nutzlast nach DIN 1055 bzw. DIN EN 1991 beträgt für Wohnräume 200 kg/m² (= 2 kN/m²). Das reicht für ein normales Bad mit Dusche und WC. Eine freistehende Wanne mit 250 Litern wiegt ohne Wasser 80 kg, mit Person und Wasser 350 kg. Dadurch entsteht punktuell eine Last weit über der pauschalen Annahme.

Drei Decken­typen, drei Konsequenzen:

  • Massivbeton (Stahlbeton ab 16 cm): praktisch jede Sanitär­ausstattung möglich. Nur bei XL-Wannen und Großformat-Fliesen Statik nachrechnen.
  • Stahlsteindecke / Hourdis (häufig in Bauten 1930–1970): Tragreserven knapp. Großformat-Fliesen 120 × 240 möglich, freistehende Wannen unter Auflage prüfen.
  • Holzbalkendecke: kritisch. Begehbare Duschen mit Linienentwässerung mit zusätzlicher Lasten­abtragung lösen, freistehende Wannen meist statisch nicht freigegeben. Hier oft Statiker einbinden.

2. Estrich, Aufbauhöhe, Türanschluss

Der typische Bestandsestrich in einem Bad aus 1965 ist 35–45 mm dick, oft mit lockerer Anhydrit­oberhaut. Ein neuer Aufbau mit Abdichtung W3-I, Fliesenkleber und Großformat 120 × 60 bringt zusätzliche 18–22 mm. Wenn die Tür nur 10 mm Spielraum hat, sitzen Sie fest.

Was wir vor jedem Aufmaß wissen wollen:

  • Aktuelle Höhe des Fertigbodens vs. Türfalz und Türzarge.
  • Belegreife des Bestandsestrichs (Festigkeit, Belegreife per CM-Messung).
  • Geplante neue Bodenbeläge (Stein/Fliese/Vinyl) mit Aufbau­höhen.
  • Ist eine Türverkürzung möglich oder muss die Zarge raus?

Im Zweifel rechnen wir die Aufbauhöhe als Komplettposten ins Angebot, inkl. eventueller Türanpassung. Das vermeidet Mehrkosten­diskussionen während der Ausführung.

3. Abfluss und Vorwand

Bestandsbäder haben oft einen WC-Abgang, der genau dort sitzt, wo er 1965 sitzen sollte. Heute soll das WC zwei Meter weiter, oder die Dusche steht über der Steigleitung. Drei Fragen vor dem Aufmaß:

  1. Wo ist der Sammler / das Fallrohr im Bestand verortet?
  2. Welches Mindestgefälle benötigt die geplante Leitung (Standard 1–2 %, gilt nicht für SML-Guss)?
  3. Reicht die Bauhöhe der Vorwand für ein Wandhänge-WC mit Spülkasten (Standard 110–135 cm tief, 12 cm breit)?

In Altbauten mit niedriger Decke ist die Antwort oft: nein. Dann diskutieren wir bodenstehende Lösungen oder eine reduzierte Vorwandtiefe von 8 cm mit kleinerem Spülkasten.

Ein Abfluss, der fünf Zentimeter zu hoch sitzt, kostet zwei Tage Arbeit. Ein Abfluss, der überhaupt erst beim Aufstemmen entdeckt wird, kostet eine Woche.

4. Elektrik nach DIN VDE 0100-701

Die DIN VDE 0100-701 definiert vier Schutzbereiche im Bad (0, 1, 2 und außerhalb). Steckdosen sind im Bereich 0 und 1 grundsätzlich verboten, im Bereich 2 nur RCD-geschützt zulässig (FI 30 mA). LED-Spots in der Decke direkt über der Dusche sind im Bereich 1 nur mit Schutzart IP X4 möglich, idealerweise IP X5.

In der Bestandssanierung kommen klassisch dazu:

  • Beheizte Spiegel, Spiegelschränke mit Beleuchtung (oft IP 44 nötig).
  • Elektrische Handtuch­heizungen (Bereich 1 oder 2 je nach Anschluss­position).
  • Bodenheizung, deren Anschluss­dose außerhalb der Schutzbereiche liegen muss.

Wir koordinieren mit dem Elektriker vor dem Fliesen­legen, damit alle Auslässe sitzen. Nachträglich Schlitze in eine fertige Großformat-Fliesenwand zu fräsen, ist die teuerste mögliche Lösung.

5. Lüftung

Ein Bad ohne mechanische Entlüftung funktioniert nur, wenn echte Querlüftung möglich ist. Das heißt: zwei wirklich öffenbare Außenfenster mit Strömungspfad. Innenliegende Bäder ohne Fenster brauchen einen Lüfter mit Nachlauf nach DIN 18017-3, dimensioniert auf mindestens 60 m³/h für ein Standardbad.

Was wir prüfen:

  • Ist eine Abluft­leitung im Schacht vorhanden? Bei Bauten 1960–1980 oft eine Sammelleitung mit Brandschutzklappen.
  • Reicht der Stromanschluss am Lüfter (separate Leitung mit Nachlauffunktion)?
  • Genügt die Außenwandlüftung, oder muss durchs Mauerwerk gebohrt werden?

Im typischen Stuttgart-Stadthaus 1955 liegt eine Mauerwerk­durchbohrung für DN 100 zwischen 250–450 €, je nach Wandstärke und Lage.

6. Abdichtung nach DIN 18534

Die DIN 18534 löst seit 2017 die alte ZDB-Vorgabe ab. Im Bad gelten fast immer die Wassereinwirk­ungsklassen W2-I (Wandflächen außerhalb Dusche) und W3-I (Boden, Spritzwasserzone, Dusche). Verbund­abdichtungen mit zementärer 2-K-Dichtschlämme oder Flüssig­abdichtung sind Standard.

Was bei Übernahmen oft fehlt:

  • Saubere Eckabdichtung mit Dichtband (kein Kappen-Spachtel als Ersatz).
  • Manschetten an allen Durchführungen (Misch­armatur, Abfluss, Auslauf).
  • Anschluss zur Bodenabdichtung mit Mindestüberlapp 5 cm.
  • Abdichtung hinter Wandhänge-WC und Vorwand (oft vergessen, weil später nicht sichtbar).

Wir dokumentieren die Abdichtung mit Fotos jedes Anschluss­punkts, bevor verfliest wird. Das Protokoll schützt im Schadensfall und ist Teil unserer Standard-Übergabe.

7. Schallschutz zur Wohnungstrennwand

Sanitärinstallation überträgt Körperschall. Eine Spülung um 03:00 Uhr in einer Reihen­hauswand mit 11,5 cm Hochlochziegel ohne Vorsatzschale weckt den Nachbarn. Die DIN 4109 verlangt für Sanitär­installationen in Trennwand­bereich einen erhöhten Schallschutz: maximal 30 dB(A) im fremden Aufenthaltsraum.

In Bestandsbauten mit dünnen Trennwänden (Eichenbohlen­wand, einschalige Mauerwerks­trennwand < 17,5 cm) reicht eine starre Installation gegen die Wand fast nie. Lösung: Vorsatzschale mit Schallschutz­schellen, entkoppelte Befestigung des Installations­elements, weiche Anschlüsse zwischen Vorsatz und Bestand.

Ein Bad mit Wohnungs­trennwand ist akustisch nie selbstverständlich. Es ist immer ein Detail.

Was das fürs Aufmaß heißt

Wir nehmen für ein Bestandsbad zwei bis drei Stunden Aufmaß. In dieser Zeit prüfen wir alle sieben Punkte, dokumentieren mit Fotos und Maßen und nehmen meist eine erste Materialprobe (Estrich­oberhaut, Wandputz, Mörteltyp). Das Angebot folgt 5–8 Werktage später, mit ausgewiesenen Positionen für jedes Risiko.


Unser Standard

Bei Bestandsbädern arbeiten wir grundsätzlich nach diesem Aufmaßprotokoll. Wer die sieben Punkte vor Auftrags­erteilung schon kennt, weiß auch, wo die Bauzeit weh tut und wo das Budget. Beides verhandelbar, wenn beides offen liegt.

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